Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) für Visual Watermark

Bitte lesen Sie diese Endbenutzerlizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie Visual Watermark (nachfolgend „Software“ genannt) nutzen. Durch die Nutzung der Software stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.

  1. Lizenz Diese Vereinbarung ist eine rechtliche bindende Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder als Einzelperson oder Organisation - nachfolgend „Kunde“ genannt) und Julia Nikitina (nachfolgend „Visual Watermark“ genannt) zur Nutzung der Software „Visual Watermark“ nebst allen begleitenden Medien, Druckmaterialien und elektronisch oder online verfügbaren Dokumentationen (nachfolgend zusammenfassend „Produkt“ genannt)

  2. Eigentumsrechte Visual Watermark behält alle Rechte, Namensrechte und Ansprüche betreffend das Produkt, insbesondere die Rechte am geistigen Eigentum.

  3. „Visual Watermark“ kann diese Endnutzerlizenz jederzeit für die Zukunft ändern.

  4. Weitere Einschränkungen Der Kunde darf das Produkt nur mit der Einwilligung von Visual Watermark nutzen, kopieren oder weitergeben. Ausgenommen sind eine oder mehrere Kopien zur Datensicherung oder Archivierung. Jede Nutzung des Produktes oder Teilen davon, die gegen diese Vereinbarung verstößt, berechtigt Visual Watermark dazu, alle Rechte zu wahren und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte einzuleiten, unter anderem zur Durchsetzung von (nicht jedoch ausschließlich) Schadensersatzansprüchen und zur Einleitung von billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfen.

    1. Der Kunde darf das Produkt nicht verändern, kopieren oder anpassen. Ebenfalls darf das Produkt nicht in andere Programme eingebunden, rückentwickelt, aufgeteilt, dekompiliert oder sonst der Versuch unternommen werden, den Quellcode zu entschlüsseln (es sei denn, diese Einschränkung ist ausdrücklich durch ein anwendbares Gesetzt ausgeschlossen). Des Weiteren darf das Produkt nicht auf einen Server aufgespielt oder so mit einer Soft- oder Hardware verbunden werden, dass es (direkt oder indirekt) über ein öffentliches (etwa über das Internet) oder privates Netzwerk zugänglich gemacht wird.
    2. Der Kunde darf keinesfalls die Hinweise zum Urheberrecht, Registrierungsnummern oder andere Kennzeichen zur Identifizierung des Produktes entfernen oder verändern.
    3. Der Kunde darf das Produkt oder Teile davon nicht an Dritte zu kommerziellen oder Dienstleistungszwecken vermieten. Weiter darf der Kunde das Produkt oder Teile davon nicht an Dritte unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen oder auf andere Weise indirekt weitergeben (etwa durch Lieferung).
    4. Der Kunde darf das Produkt ebenfalls nicht an Dritte weitergeben, wenn er weiß oder annehmen muss, dass diese Dritten diese Vereinbarung insgesamt oder teilweise missachten werden.
    5. Der Kunde darf das Produkt nicht auf virtuellen Maschinen, virtuellen Geräten, Servern oder gemieteter Hardware verwenden.
  5. Leistungsumfang Visual Watermark stellt die Software mit den Funktionen zur Verfügung, die in der Dokumentation aufgeführt sind („Vereinbarter Leistungsumfang“). Dies gilt nur für die beschränkte Gewährleistungszeit und für die Nutzung der Software mit der empfohlenen Computerhardwarekonfiguration. Die in diesem Absatz beschriebene „beschränkte Gewährleistungszeit“ hat eine Dauer von einem (1) Jahr für gewerbliche Kunden und eine Dauer von zwei (2) Jahren für nicht-gewerbliche Kunden. Nicht-wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges bleiben unbeachtet und lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Sofern die Funktionen des Produktes wesentlich von vom vereinbarten Leistungsumfang abweichen, darf Visual Watermark nach eigener Wahl das Produkt nachbessern oder austauschen. Schlägt dies fehl, kann er Kunde den Kaufpreis mindern (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) und/oder Schadensersatz fordern, wie in Abschnitt 8.2. beschrieben.

  6. Haftungsbeschränkung Visual Watermark oder seine Zulieferer sind in keinem Fall ersatzpflichtig für Schäden, Ansprüche oder Aufwendungen oder andere indirekte, zufällige Schäden, entgangene Gewinne oder verlorene Einsparmöglichkeiten, auch für den Fall, dass ein Vertreter von Visual Watermark drauf hingewiesen wurde, dass es zu solchen Verlusten, Schäden, Ansprüchen oder Kosten für Dritte kommen kann. Die vorgenannten Beschränkungen und Ausnahmen gelten insoweit, als sie im Recht des Staates des Kunden Geltung haben. Die Gesamthaftung von Visual Watermark und seiner Zulieferer betreffend diese Vereinbarung kann in keinem Falle den vom Kunden gezahlten Kaufpreis für die Software übersteigen. Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben alle Rechte gegen Visual Watermark im Hinblick auf Todesfälle oder Gesundheitsbeschädigungen, die auf einer Sorgfaltspflichtverletzung oder einer Täuschung von Visual Watermark beruhen. Portfolio handelt ebenfalls für seine Zulieferer im Hinblick auf den Ausschluss und/oder die Begrenzung von Pflichten, Garantien und die Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung, nicht jedoch darüber hinaus.

  7. Allgemeine Bestimmungen Falls ein Teil dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein sollte, hat dies keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Gültigkeit dieser Vereinbarung, so dass die anderen Punkte der Vereinbarung gültig und durchsetzbar bleiben. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und durch die Unterschrift eines von Visual Watermark bestimmten Vertreters geändert werden. Aktualisierungen (Updates) können dem Kunden von Visual Watermark mit zusätzlichen oder anderen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Vereinbarung zwischen Visual Watermark und dem Kunden in Bezug auf das Produkt ersetzt alle vorherigen Erklärungen, Diskussionen, Ansätze, Kommunikationen und Werbung betreffend die Software.

  8. Anwendbares Recht Diese Vereinbarung unterliegt geltendem polnischem Recht, soweit die Softwarelizenz einen Kunden mit Sitz in Polen betrifft. Zuständig ist das für den Sitz von Visual Watermark zuständige Gericht. Ungeachtet dessen ist Visual Watermark berechtigt, rechtliche Schritte auch am Sitz des Kunden einzuleiten. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt nicht den kollisionsrechtlichen Regeln einer Rechtsprechung oder dem UN-Kaufrecht, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

  9. Länderspezifische Bestimmungen

    1. Haftungsbeschränkung gegenüber Kunden mit Sitz in den Vereinigten Staaten
    2. Wenn der Kunde die Software in den USA erworben und dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, gilt Nr. 6 dieses Vertrages nicht. Anstelle dessen gilt für Abschnitt 8.1.1. folgende Haftungsbeschränkung für Visual Watermark: (i) Visual Watermark haftet für Schäden nur bis zu der Höhe, wie sie typischerweise zum Kaufzeitpunkt voraussehbar war, im Hinblick auf die Haftung für leichte Pflichtverletzungen von wesentlichen Vertragsverpflichtungen und (ii) Visual Watermark haftet nicht für Schänden, die durch eine leichte Pflichtverletzung von unwesentlichen Vertragsverpflichtungen hervorgerufen werden.
      1. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung gemäß der amerikanischen Produkthaftung, die eine Haftung für bestimmte Garantien oder schuldhaft verursachte Personenschäden vorsieht.

Julia Nikitina
ul. Wąwozowa 8,
02-796 Warschau
Polen